Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2003
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Firma EDV-Beratung
Heddesheimer, Busekiststraße 49, D-23562 Lübeck und Kunden, die eine
der Leistungen der Firma Heddesheimer einmalig oder regelmäßig in
Anspruch nehmen.
Die Firma Heddesheimer stellt ihren Kunden folgende
Leistungen zur Verfügung:
- Erstellung von Individualsoftware zur Verwendung im
hauseigenen Netzwerk des Kunden und/oder Intranet gemäß gesonderter
Beschreibung.
- Beratung bei Konzeption und Realisierung des
Internetauftritts des Kunden.
- Erstellung von Internet und/oder Intranet-Seiten im
Rahmen des Internetkonzeptes des Kunden.
Auf besonderen Wunsch auch folgende Leistungen:
- Beratung bei der Fehlerbehebung bei der hauseigenen Hard-
und Software des Kunden.
- Beratung bei Konzeption und Neuanschaffung von Hard- und
Software in der Firma des Kunden.
Liefertermine für Software und Internetseiten werden
bei Auftragserteilung oder im Projektverlauf individuell festgelegt.
Die Firma Heddesheimer räumt dem Kunden ein zeitlich
unbeschränktes nicht ausschließliches Recht ein, die erstellte
Software und Internetseiten für die eigene Firma zu nutzen. Gesonderte
Lizenzkosten fallen nicht an, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wird.
Die Firma Heddesheimer stellt dem Kunden Quellcodes für
Software und Internetseiten zur Verfügung, sofern dies im Auftrag
vertraglich vereinbart wurde. Zur Nutzung dieser Quellcodes sind gegebenenfalls
weitere Werkzeuge (z.B. Compiler oder Editoren) notwendig. Es obliegt dem
allein dem Kunden, diese Werkzeuge auf eigene Kosten in ausreichender Anzahl zu
beschaffen. Sie gehören nicht zum Lieferumfang.
Die Firma Heddesheimer gewährleistet, dass die Software
nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes der Tauglichkeit bleibt
außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu
erstellen.
Die Frist für die Verjährung von
Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der
Kunde der Firma Heddesheimer in allen ihm erkennbaren Einzelheiten, soweit
möglich in reproduzierbarer Form zu melden.
Bei Mängeln hat die Firma Heddesheimer nach Wahl des
Kunden diese zu beseitigen oder nachzuliefern, spätestens innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelanzeige bei der Firma
Heddesheimer.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von
Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstehen. Sie entfällt, soweit der Kunde ohne
Zustimmung der Firma Heddesheimer in Zusammenhang mit der Kaufsache
Geräte, Elemente oder Programme selbst ändert oder durch Dritte
ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel
nicht durch die von ihm oder von dem Dritten vorgenommene Programmänderung
verursacht wurde.
Fehler in der Beratung und Programmierung müssen vom
Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten
der Firma Heddesheimer mitgeteilt werden. Kann die Firma Heddesheimer den
Fehler auch nach zweimaliger Nachbesserungen nicht beheben, so kann der Kunde
nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Die Firma Heddesheimer haftet für Schäden, die
durch gelieferte Software, Installationsarbeiten und Beratung entstehen nur,
sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die
Firma Heddesheimer haftet dem Kunden nur für Schäden, die durch eine
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden. Die
Haftung der Firma Heddesheimer ist auf 5% der jeweiligen Auftragssumme einer
mangelbehafteten Leistung beschränkt. Die Firma Heddesheimer haftet nicht
für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme
von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
Der Kunde zahlt eine Vergütung pro geleisteter
Arbeitsstunde in der vereinbarten Höhe zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Die Firma Heddesheimer erstellt dem Kunden eine
Monatsrechnung für die geleisteten Stunden nach Erledigung des Auftrags
oder jeweils am Monatsende.
Die Vergütung wird fällig, sobald die Firma
Heddesheimer die vertragsgegenständliche Leistung im wesentlichen
mangelfrei fertiggestellt und dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger
zur Verfügung gestellt hat. Die Fälligkeit der Vergütung setzt
eine Abnahme durch den Kunden nicht voraus.
Die Firma Heddesheimer behält sich ein
Zurückbehaltungsrecht vor, sofern der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug
gerät. Dieses umfasst den Bereich der vereinbarten Dienstleistung als auch
die Auslieferung von Quellcodes.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in
einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Sinn und
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
Gerichtsstand ist Lübeck |